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Folienbeschichtung

Hochwertige Folienbeschichtungen dienen nicht nur dem Sicht-, Blend- und Splitterschutz, sondern stellen heute auch eine nicht unerhebliche Designaufwertung des Fahrzeuges dar. Gesetzliche Situation in Deutschland: Welche Art der Beschichtung ist erlaubt?

Beschichtung der Heckscheibe - ERLAUBT
• Zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
• Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig

Beschichtung ab B-Säule nach hinten – ERLAUBT
• Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig

Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT
• Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70 % sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
• Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
• Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab B-Säule notwendig

Beschichtung der Frontscheibe - GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT
• Maximal 10 cm im oberen Bereich
• Maximal 10 % der Scheibenfläche

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